Medienscouts NRW ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.medienscouts-nrw.de.
Inwiefern die Website mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen derzeit vereinbar ist, kann noch nicht abschließend erklärt werden. Sie ist jedoch wahrscheinlich nur teilweise mit den erforderlichen technischen Anforderungen vereinbar.
Wir können Ihnen die nicht barrierefreien Inhalte noch nicht mitteilen, da die Einhaltung der Anforderungen bisher weder von uns noch von einer Agentur überprüft wurde. Die Website ist folglich noch nicht auf ihre Barrierefreiheit getestet.
Das Projekt „Medienscouts NRW“ ist dennoch bemüht, die Website www.medienscouts-nrw.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die erforderliche Bewertung der Website wird daher demnächst durch eine Agentur erfolgen. Sobald uns die Ergebnisse vorliegen, werden wir die Erklärung aktualisieren und die vorhandenen Barrieren schrittweise beheben.
Diese Erklärung wurde am 29.04.2021 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.medienscouts-nrw.de/kontakt/.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an das Projekt „Medienscouts NRW“ übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Landesanstalt für Medien NRW
c/o Medienscouts NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 77 00 7- 0
Mail: medienscouts@medienscouts-nrw.de
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 855 – 3451
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.